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Das Recht auf Umgang ist ein zentrales Kinderrecht – und zugleich eine wichtige Grundlage für die emotionale Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. In konflikthaften Familiensituationen oder bei schwerwiegenden Trennungskonflikten kann es jedoch notwendig sein, das Umgangsrecht professionell zu begleiten und zu sichern.
Die Umgangspflegschaft ist eine vom Familiengericht eingesetzte Maßnahme, bei der eine neutrale und unabhängige Umgangsperson – die sogenannte Umgangspfleger*in – den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil (oder anderen Bezugspersonen) organisiert, begleitet oder durchsetzt. Ziel ist es, das Kindeswohl zu wahren und dem Kind eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen oder nahestehenden Personen zu ermöglichen.
- Organisation und Umsetzung der gerichtlich angeordneten Umgangsregelung
- Neutrale und vermittelnde Kommunikation mit allen Beteiligten
- Begleitung der Übergaben oder ganzer Umgangszeiten, wenn erforderlich
- Schutz des Kindes vor Loyalitätskonflikten oder emotionalem Druck
- Dokumentation und Rückmeldung an das Familiengericht oder das Jugendamt
- Förderung eines langfristig stabilen und eigenständigen Umgangs
Wir handeln stets im Sinne des Kindeswohls, transparent, wertschätzend und allparteilich. Unsere Fachkräfte verfügen über pädagogische, rechtliche und psychologische Kenntnisse sowie über Erfahrung in der Arbeit mit hochstrittigen Familiensystemen. Ziel ist es, das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken und den Weg zu einem nachhaltigen und eigenverantwortlichen Umgang zu ebnen.