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Anker & Kompass 

- sicher durch stürmische Zeiten -

begleiteter Umgang

»Der Begleitete Umgang ist eine rechtlich kodifizierte und zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe. Sie zielt ab auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt.«

Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998 wurde – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – Kindern vorrangig das Recht auf »familiäre Bindungen« (gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) und damit auf Umgang mit jedem Elternteil zugesichert. Erst in zweiter Linie haben Eltern ihrerseits das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind.

Da es in Umgangskonstellationen häufig zu Konflikten kommt, die dem Umgangsrecht des Kindes entgegenwirken, unterstützen wir von Anker & Kompass Betroffene, Jugendämter und Gerichte als sog.  »Mitwirkungsbereite Dritte«. Unser Ziel ist es, den Umgang zwischen den Beteiligten wiederherzustellen und zu fördern

 

Wir bieten begleitete Umgänge auch an Wochenenden!

Leistungen